Gastangeln am Vereinsgewässer -

Geänderte Bestimmungen

Stand Februar 2016

 

WICHTIG: Es steht nur ein gewisses Kontigent an Gastkarten im Jahr zur Verfügung. Ist dieses Kontingent aufgebraucht, ist kein weiteres Gastangeln möglich.
Für das Jahr 2020 ist dieses Kontingent bereits verbraucht.

Gastangeln ist an unserem Vereinsgewässer möglich.

 

Dazu ist folgendes zu beachten:

* Der Gastangler muss sich an die Bestimmungen des in Baden-Württemberg gültigen Fischereigesetzes halten und

* Der Gastangler muss entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einen
  gültigen Fischereischein vorweisen.

 


Folgende Karten können käuflich erworben werden:


Tageskarte zum begleiteten Angeln zum Preis von 10,- € pro Tag

Hierbei ist zu beachten, dass es sich um Kalendertage handelt.
Dies bedeutet: Auch wenn man abends erst um 18 Uhr ans Wasser geht, gilt die Karte dann für diesen Tag nur bis 24 Uhr.
Nach 24 Uhr ist die Karte für einen neuen Tag zu erwerben.
Karten können immer nur für 3 Tage am Stück erworben werden.

Tageskarte zum unbegleiteten Angeln zum Preis von 20,- € pro Tag

 Hierbei ist zu beachten, dass es sich um Kalendertage handelt.
Dies bedeutet: Auch wenn man abends erst um 18 Uhr ans Wasser geht, gilt die Karte dann für diesen Tag nur bis 24 Uhr.
Nach 24 Uhr ist die Karte für einen neuen Tag zu erwerben.
Karten können immer nur für 3 Tage am Stück erworben werden.

 

Der Gastangler hat den Anordnungen von Vereinsmitgliedern und Kontrolleuren Folge zu leisten.
Angelplätze werden so verlassen, wie man sie vorgefunden hat: Ohne Müll und sauber.
Es werden keine lauten Partys gefeiert, es ist darauf zu achten, andere Angler nicht zu stören.

Hält sich der Angler nicht daran, kann er nach Verwarnung des Platzes verwiesen werden.

 

Tageskarten können auf folgendem Weg erworben werden:

 Dies klären wir noch ab und tragen es hier in diesem Bereich nach.